Unter Dolmetschen versteht man die mündliche Übertragung eines gesprochenen Textes in eine andere Sprache. Dabei unterscheidet man mehrere Dolmetschtechniken, die sich für unterschiedliche Anlässe eignen:

Simultandolmetschen

Beim Simultandolmetschen werden Redebeiträge fast in Echtzeit übertragen. Dies erfordert höchste Aufmerksamkeit und Konzentration. Deshalb arbeiten in der Regel mindestens 2 Simultandolmetscher zusammen in einer schallisolierten Dolmetschkabine, die sich regelmäßig abwechseln und gegenseitig unterstützen.

Einsatzgebiete:
mehrsprachige Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Verhandlungen, Shows, Galas usw.

Konsekutivdolmetschen

Beim Konsekutivdolmetschen erfolgt die Übertragung längerer

Redeabschnitte zeitversetzt meist anhand von Notizen (mit einer speziellen Notationstechnik) nach dem Vortrag des Originaltextes. Die Zahl der erforderlichen Konsekutivdolmetscher ist vom Schwierigkeitsgrad und der Einsatzdauer abhängig.

Einsatzgebiete: Tisch- und Begrüßungsreden, bilaterale Verhandlungen, feierliche Anlässe (Festreden), Vorträge, Führungen usw.

Wegen der nachträglichen Verdolmetschung ist – im Vergleich zum Simultandolmetschen – etwa die doppelte Zeit einzuplanen.

Gesprächsdolmetschen

Beim Gesprächsdolmetschen (Sonderform des Konsekutivdolmetschens) werden kürzere Textpassagen in Gesprächssituationen zeitversetzt und abschnittsweise in eine andere Sprache übertragen.

Einsatzgebiete: Verhandlungen am „Runden Tisch“, technische Gespräche (Maschineneinführungen), Tischgespräche usw.

Flüsterdolmetschen

Beim Flüsterdolmetschen handelt es sich um eine Sonderform des Simultandolmetschens, die sich nur für bestimmte Situationen eignet. Hierbei steht/sitzt der Flüsterdolmetscher hinter (oder neben) der Person, für die gedolmetscht wird, und flüstert dieser die Verdolmetschung der Redebeiträge zu. Wie beim Simultandolmetschen wird mit mindestens 2 Konferenzdolmetschern gearbeitet – und das (aus Gründen der Akustik und im Interesse der anderen Teilnehmer) für einen oder höchstens zwei Zuhörer.

In besonderen Fällen – wie bei Werksführungen, Stadtbesichtigungen usw. – kann mit Personenführungsanlagen auch für kleinere Gruppen gedolmetscht werden. Sie eignen sich jedoch nicht als Ersatz für Dolmetschkabinen im Rahmen größerer Veranstaltungen (Störeffekte durch gleichzeitig sprechende Redner und Dolmetscher sowie sonstige Hintergrundgeräusche).

Alle Definitionen mit freundlicher Genehmigung des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V.